Inzidenz unter 150: Landkreis Pfaffenhofen lockert Corona-Maßnahmen
Damit kommt es ab Mittwoch, 5. Mai zu Lockerungen beim Einzelhandel. Einkaufen ist dann mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (Click & Meet) in Ladengeschäften möglich. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Kundinnen und Kunden über ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentest oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen.
Einem Testnachweis steht gleich, wenn Kundinnen und Kunden eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nachweisen können. Zu den vollständig geimpften Personen zählen auch diejenigen, die nach Genesung von einer SARS-CoV-2 Infektion eine singuläre Impfdosis erhalten haben. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen diesem Testnachweis nicht nachkommen.
Die Regelungen, die an eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 anknüpfen, gelten weiterhin. Dazu zählen u.a. die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Kontaktbeschränkungen von einem Hausstand mit einer weiteren Person, die Regelungen für die Gastronomie sowie der Unterrichtsbetrieb an den Schulen. Erst bei Unterschreiten des maßgeblichen Wertes von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen sind weitere Lockerungen möglich.