Inzidenzwert im Landkreis unter 50 - Kitas und Schulen können unter Auflagen öffnen
Damit gelten für die Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis ab Montag, 15. März folgende Regelungen:
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen können im Regelbetrieb öffnen und wieder mit offenen Konzepten arbeiten.
- Bei Grundschulen und bei der Grundschulstufe der Förderzentren findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
- Bei weiterführenden und beruflichen Schulen und bei den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 m in allen Jahrgangsstufen statt.
Die Regelung gilt zur besseren Planbarkeit für die gesamte darauffolgende Kalenderwoche vom 15. bis 21. März, auch wenn sich der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis in diesem Zeitraum verbessern oder verschlechtern sollte. Lediglich für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen in den folgenden Tagen sehr stark verändern sollte, steht es den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auch unter der Woche offen, eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu treffen.
Der ausschlaggebende Inzidenzwert bezieht sich dabei auf den Standort der Schule, nicht den Wohnort der Schülerinnen und Schüler.