Klage gegen die Einführung der gelben Tonne im Landkreis - Gericht will Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren
Der Pfaffenhofener Kreistag hatte bekanntlich in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2022 die gelbe Tonne im Landkreis einzuführen. Trotz langer und intensiver Gespräche mit dem dualen System Zentek, das dem Landkreis Pfaffenhofen als Ausschreibungsführer und gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme zugelost wurde, reichte Zentek gegen den Bescheid des Abfallwirtschaftsbetriebs Pfaffenhofen (AWP) bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Holsystem Klage ein. Die Kosten für eine Umstellung des Systems seien für Zentek zu hoch, demnach für sie wirtschaftlich unzumutbar.
Dem durch den AWP beantragten Sofortvollzug (Einführung der gelben Tonne im Holsystem ab 01.01.2022) wurde seitens des Verwaltungsgerichts München nun nicht stattgegeben. Es wurde die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Das Gericht sieht die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen an. Laut Gericht handle es sich „um schwierige und offene Tatsachen- und Rechtsfragen, die der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten sind.“
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde nun seitens des AWPs Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. „Der AWP nutzt somit jede rechtliche Möglichkeit bezüglich der Einführung der gelben Tonne. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, muss das Hauptsacheverfahren abgewartet werden“, so Landrat Albert Gürtner. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und das Warten auf das Hauptsacheverfahren und dessen Ausgang bedeute im Endeffekt, dass ein wesentlich ökologischeres und effizienteres Holsystem im Landkreis eventuell erst in ein paar Jahren im Landkreis Pfaffenhofen eingeführt werden kann.