Koordinierungsstelle Ukrainehilfe am Landratsamt
Bundesweite Verteilung von Schutzsuchenden nach § 24 Abs.3 AufenthG:
Zur Durchsetzung des Königsteiner Schlüssels, wurde Anfang Mai 2022 das neue bundesweite Verteilsystem FREE (Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz) eingeführt.
Neu ankommende Kriegsflüchtlinge, welche ohne vorherigen Behördenkontakt in den Landkreis Pfaffenhofen kommen, müssen aufgrund der Quotenübererfüllung des Landkreises bundesweit verteilt werden. Diese Verteilung erfolgt automatisiert entsprechend der Quotenverteilung des Königsteiner Schlüssels. Ausnahmen für einen Verbleib im Landkreis sind lediglich dann gegeben, wenn die Person bereits Verwandte ersten Grades vor Ort hat, reiseunfähig ist, oder nachweislich einen Arbeitsplatz vor Ort hat. Diese Weiterverteilung gilt für behördliche Unterkünfte, als auch für private Unterbringungen.