Demnach haben sich alle Kriegsflüchtlinge zunächst an das rund um die Uhr geöffnete
Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in 80939 München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten)
zu wenden.
Dort werden die Personen zunächst registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt.
Dies ist in Erwartung einer sehr zeitnahen Verkündung der Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG auch ohne die Stellung eines Asylgesuches möglich. Sollten sich Flüchtlinge nach der Registrierung am Ankunftszentrum im Landkreis Pfaffenhofen niederlassen, werden diese gebeten, das Formblatt der Ausländerbehörde auszufüllen und dieses zu übermitteln (aufenthalt.auslaenderamt@landratsamt-paf.de).
Formblatt der Ausländerbehörde
Das Landratsamt Pfaffenhofen rät wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen dem betroffenen Personenkreis auch ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Sobald die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG geschaffen wurde, können grundsätzlich auch ohne ein Asylgesuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.
Sobald das Landratsamt Pfaffenhofen vom Staatsministerium des Inneren weitere Informationen zum Unterbringungsverfahren für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhält, werden diese unverzüglich nachgereicht.