Krankenhausampel steht auf Gelb - Geänderte Corona-Regeln
Danach gelten auch im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab Sonntag, 7. November folgende Regeln:
Es müssen wieder FFP2-Masken (statt medizinischer Masken) getragen werden.
Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3-G-Regeln zugänglich waren, sind jetzt nur nach 3G plus zugänglich.
Nichtimmunisierte brauchen also einen aktuellen PCR-Test. Dabei gibt es keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
Ausgenommen sind nur die Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Hier reicht weiterhin ein Schnelltest.
Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtend 2G.
In Pflegeeinrichtungen kann eine Testpflicht eingeführt werden, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorsieht.
Schulen
Der Unterricht findet inzidenzunabhängig in Präsenz statt. Nach den Herbstferien gilt in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Die Maskenpflicht besteht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist eine Stoffmaske ausreichend, alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen zumindest medizinische Gesichtsmasken tragen.