Krankenhausampel steht auf ROT – geltende Coronaregeln

08. November 2021: Nach Information des Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt.

Die Krankenhausampel steht daher auf Rot und es gelten ab Dienstag, 9. November im Landkreis Pfaffenhofen folgende Regeln:

Es müssen wieder FFP2-Masken (statt medizinischer Gesichtsmasken) getragen werden.

Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die nach den 3G-Regeln zugänglich waren, sind ab sofort nur noch nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus (wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt für den Zugang einen aktuellen negativen PCR-Test). In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten, Angeboten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt die Zugangsregel 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunde, andere Beschäftige oder sonstige Personen).

Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Schulen

Der Unterricht findet inzidenzunabhängig in Präsenz statt. Nach den Herbstferien gilt in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Die Maskenpflicht besteht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist eine Stoffmaske ausreichend, alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen zumindest medizinische Gesichtsmasken tragen.