Kreistag informiert sich über den Sachstand der Generalsanierung an der Ilmtalklinik
Der 1. Bauabschnitt der Generalsanierung mit den Maßnahmen Umbau Zentrale Notaufnahme (ZNA), Errichtung von zentralen Personalumkleiden, Umbau Wirtschaftshof und Errichtung eines Erweiterungsgebäudes befindet sich zum größten Teil in der Ausführungsplanung. Ergänzend konnten bereits vorgezogene Maßnahmen in den Außenanlagen zum 15.11.2021 gestartet werden, da diese Maßnahmen durch die Regierung von Oberbayern vorabgebilligt wurden.
Weitere Ausschreibungen wurden bereits durchgeführt, so dass für ca. 29% der Gesamtkosten nun Kostensicherheit besteht und ein Vergabegewinn von ca. 580.000 € brutto erzielt werden konnte. Der Vergabegewinn, sowie das vom Kreistag genehmigte Budget für eine für den Bauabschnitt 1 prognostizierte Baupreisindizierung in Höhe von 1,09 Mio. € brutto sowie ein Projektpuffer mit ca. 430.000 € brutto können als Rückstellung für das Projekt genutzt werden. Hieraus wurde bereits ein Anteil von ca. 550.000 € brutto für nachträgliche Änderungen verwendet. Darin enthalten sind Änderungen aufgrund von gestalterischen Anforderungen der Ursprungsarchitekten Bachmann + Marx, eine Erhöhung der Anzahl an Aufnahmeplätzen in der Zentralen Notaufnahme, Berücksichtigung des behördlich angeordneten Artenschutzes durch Auflagen aus der Baugenehmigung sowie die Berücksichtigung eines Gebäudeenergiestandards 55EE. Letzteres führt für den Erweiterungsbau jedoch auch zu einem Förderzuschuss der Eigenmittel in Höhe von ca. 1,4 Mio. € brutto.
Für den förderfähigen Umbau im Bestand, welcher die Bereiche Zentrale Notaufnahme, Personalumkleiden und den Wirtschaftshof beinhaltet, wurden seitens Regierung von Oberbayern 9,67 Mio. € brutto Fördermittel zugesichert.
Die am 28.09.2020 vom Kreistag genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 34,28 Mio. € brutto für den Sanierungsanteil und den Erweiterungsbau können nach aktuellem Stand eingehalten werden. Kritisch zu sehen sind allerdings die aktuellen Preisschwankungen und Lieferengpässe am Markt, deren Entwicklung nicht abschließend bewertet werden kann.
Die Zuschläge für die weiteren Gewerke können erst erteilt werden, wenn die Fachliche Billigung der Regierung von Oberbayern vorliegt. Diese wird noch zum Jahresende 2021 erwartet. Der offizielle Baustart fällt somit auf Januar 2022.
Durch den Verzug des Baustarts werden die Maßnahmen zum 1. Bauabschnitt voraussichtlich erst im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden können.
Der 2. Bauabschnitt umfasst den Umbau einer Radiologischen Praxis und ein Herzkathetherlabor im Erdgeschoss sowie die Sanierung von drei darüberliegenden Pflegestationen. Die Vorplanung für das Herzkathetherlabor und die drei Pflegestationen ist nahezu abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind förderfähig und werden zum Jahresende 2021 mit einem Antrag auf Vorwegfestlegung bei der Regierung von Oberbayern und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beantragt. Der Umbau der Radiologischen Praxis ist durch den Betrieb eines Dritten von der Förderung ausgeschlossen und deshalb nicht Bestandteil des Antrags.
Die aktuell ungeprüfte Kostenschätzung schließt für diesen Bauabschnitt mit ca. 32,2 Mio. € brutto ab.
Der Baustart sollte direkt an den 1. Bauabschnitt anschließen, was jedoch voraussichtlich nicht möglich sein wird, wenn keine Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2022 erfolgt. Die Ilmtalklinik GmbH hat sich dennoch dafür entschieden, die Planung weiter voranzubringen.
Zuletzt wurden in der Kreistagssitzung vom 28.09.2020 Gesamtkosten i.H.v. 135,40 Mio. € brutto für die gesamte Sanierung und Erweiterung der Ilmtalklinik Pfaffenhofen vorgestellt. Diese Zahl basierte noch auf dem Sanierungskonzept von sander.hofrichter architekten aus Ludwigshafen. Die Fortschreibung der Gesamtkosten war notwendig geworden, weil Inhalt und Umfang des 1. Bauabschnittes im Rahmen der Detailierung der Planung verändert worden waren und erstmalig eine Prognose der Gesamtkosten inkl. Baupreissteigerungen erfolgte. Ebenfalls in der Kreistagssitzung vom 28.09.2020 wurde beschlossen, dass die neue Architekten-ARGE mit der gesamthaften Überarbeitung der Zielplanung beauftragt werden soll.
Die Gesamtkosten für die insgesamt fünf Bauabschnitte ermittelten die Architekten nun mit rund 165 Mio. € brutto. Darin ist die Kostensteigerung im Rahmen der allgemeinen Baupreisentwicklung noch nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktschwankungen kann derzeit auch keine valide Kostenentwicklung für die kommenden Jahre benannt werden. Legt man die durchschnittliche Entwicklung der Baupreise über die letzten Jahre zu Grunde, so müsste mit Gesamtkosten in Höhe von rund 186 Mio. € gerechnet werden. Die erneute Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf die Detailierung der Planung zurückzuführen. Im Zuge der Überprüfungen wurden nun auch Technikkonzepte und die weiteren Fachplaner mit einbezogen, welche zum Konzept seitens sander.hofrichter architekten noch nicht eingebunden waren. Ein weiterer Grund für die Kostenmehrung stellt die überdurchschnittliche Baupreissteigerung von 2020 auf 2021 dar.
Landrat Albert Gürtner sprach in Richtung des Kreistags: „Natürlich wäre mir persönlich eine andere Entwicklung ebenfalls lieber gewesen, aber im Sinne einer vollständigen Transparenz dürfen wir die derzeitige Lage bei der Baupreisentwicklung nicht außer Acht lassen und müssen die mögliche Entwicklung auch kommunizieren. Auch haben wir bei den Planungen im Sinne der Nutzer nachjustiert, weshalb zum Beispiel auch die Notaufnahme nochmals überarbeitet wurde. Letztlich wäre keinem geholfen, wenn lediglich eine möglichst billige Variante gebaut werden würde, bei der aber dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht optimal arbeiten könnten und letztlich auch die Patientinnen und Patienten unzufrieden wären. Über die Förderquote durch den Freistaat Bayern kann man derzeit nur spekulieren, jedoch sind wir um einen engen Austausch mit den Förderbehörden bemüht und wollen natürlich auch den Eigenanteil des Landkreises so gering wie möglich halten.“
Der Kreistag nahm die Informationen zur Kenntnis. Über die jeweilige Freigabe der Eigenmittel wird dieser dann bauabschnittsweise entscheiden müssen.