Landratsamt appelliert: Illegale Sammlungen nicht unterstützen
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, bestimmte Gegenstände vor dem Haus zur Abholung bereitzustellen. Auf den Zetteln sind meistens nur der Termin und eine ausländische Telefonnummer angegeben. Konkrete Hinweise auf eine verantwortliche Person sind nicht ersichtlich.
„Bei diesen Sammlungen handelt es sich in der Regel um nicht angezeigte gewerbliche Sammlungen. Solche müssen aber nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vorhinein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden. Die Sammlungen sind daher illegal“, so der Fachbereich Abfallrecht vom Landratsamt Pfaffenhofen.
Unter den auf dem Handzettel aufgeführten Gegenständen könnten sich zum Teil auch gefährliche Abfälle befinden. Für das Sammeln und den Transport derartiger Abfälle bräuchten die verantwortlichen oder ausführenden Personen aber dementsprechende Fachkenntnisse und entsprechende Genehmigungen. Diese würden aber nicht vorliegen.
Das Landratsamt bittet daher darum, derartige Sammelaufrufe nicht zu beachten und den fraglichen Personen keine Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Diese widerrechtlichen Aktionen könnten am wirksamsten ein Ende finden, wenn sie sich als unrentabel erweisen.