Landratsamt beantragt Lockerung der Maskenpflicht an Schulen
Aktuell gilt sowohl am Platz als auch auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht. „Im Hinblick auf das derzeitige Infektionsgeschehen im Landkreis ist die Maskenpflicht an Schulen aus meiner Sicht nicht mehr verhältnismäßig“, so Landrat Albert Gürtner. Der Landkreis habe deshalb einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt.
Das Infektionsgeschehen im Landkreis Pfaffenhofen zeigt sich stabil rückläufig, die 7-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Dienstag lediglich noch bei 8,6. Wie der Landrat weiter ausführt, stelle das längerfristige Tragen einer Maske für Erwachsene wie Kinder bei steigenden Temperaturen eine zunehmende Belastung dar. „Alle Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Einschränkungen ihren solidarischen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Es ist unverständlich, dass sich zehn Personen ohne Test im Biergarten treffen können, aber die Schülerinnen und Schüler, obwohl sie regelmäßig getestet werden, nur mit Masken im Unterricht sitzen dürfen. Bei der aktuellen Inzidenz ist das nicht weiter vermittelbar“, so Landrat Gürtner. Er hoffe nun, dass die Regierung ihr Einvernehmen erteilt und sich die Lage für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis dadurch deutlich entspannt.