Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“: Schutz von Frühlingsknotenblume und Bärlauch
„Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ Besucherinnen und Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen.
Da die Bestandsentwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig ist und manche Standorte bereits verschwunden sind, ist daher bis zum 30.04.2019 das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Feilenforst Geisenfeld verboten. Im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ ist ganzjährig das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege untersagt.
„Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch. Der Bärlauch steht zwar nicht unter Naturschutz, doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig“, so die Expertin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genieße der Bärlauch auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, „ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“ sowie deren „Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Die Pflanzen dürften nur für den Eigenbedarf gesammelt werden – die gewerbliche Nutzung von Bärlauchbeständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden.
Anita Engelniederhammer: „Im Interesse der Pflanzenwelt bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können.“
Bei Fragen steht Anita Engelniederhammer unter Tel. 08441 27-316 gerne zur Verfügung.