Neue Zuschussrichtlinien des Kreisjugendrings ab 01.04.2021
Zuschüsse können nun praktikabler beantragt und einfacher ausbezahlt werden.
Unter anderem entfällt die 50/50-Regelung, wonach der Zuschuss in zwei Raten ausgezahlt wurde. Die Antragsteller erhalten nun den vollen Betrag sofort nach Bewilligung des Antrags. Erleichtert wird auch der Zugang zur Grundförderung für Jugendverbände, hier muss künftig kein Verwendungsnachweis mehr vorgelegt werden.
Auch überverbandliche Maßnahmen werden ab sofort gefördert. Zudem werden die Sätze für Jugendbildungsmaßnahmen erhöht.
Die neuen Richtlinien sind ab 01.04.2021 auf der Seite des Kreisjugendrings unter https://kjr-pfaffenhofen.de/zuschussrichtlinien/ einsehbar.