Nicht-mobile Personen können von ihren Hausärzten geimpft werden
„Impfwillige der Prioritätengruppe 1 und 2, die nicht in der Lage sind, selbst zu den Impfzentren zu kommen, können ab sofort von ihren Hausärzten geimpft werden. Die Beteiligung an den Impfungen ist für die Hausärzte freiwillig. Ich hoffe aber, dass viele die Möglichkeit wahrnehmen“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter am Landratsamt und Koordinator der Impfzentren im Landkreis. „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir können bei Hausbesuchen mit der Impfung der schwächsten Patientinnen und Patienten beginnen und leisten gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für das Impfzentrum“, so Dr. Stefan Skoruppa. Neben einer pflegebedürftigen Person können bei dem häuslichen Impftermin auch jeweils zwei pflegende Kontaktpersonen geimpft werden.
Die in Frage kommenden Personen können sich diesbezüglich mit ihren Hausärzten in Verbindung setzen. Eine vorherige Registrierung über das Online-Registrierungssystem des Freistaats Bayern ist für diese Personen nicht zwingend erforderlich.
Die Registrierung wird jedoch generell allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns über 16 Jahren bereits jetzt empfohlen. Die Registrierung kann jeder unter www.impfzentren.bayern selbst vornehmen.
Manche Bürgerinnen und Bürger haben keine E-Mail-Adresse oder können aus anderen Gründen die Registrierung am Computer auch mit der Hilfe von Personen aus ihrem Umfeld nicht selbst vornehmen. Diese Personen können sich telefonisch (Tel. +49 8441 4546-108) an das Impfzentrum wenden.
Wie Steffen Kill mitteilt, sind derzeit für eine Impfung am Impfzentrum in Hettenshausen-Reisgang noch ca. 5.000 Personen aus der Prioritätengruppe 2 registriert, für das Impfzentrum in Geisenfeld rund 2.700.