Nur nach Terminvereinbarung geöffnet - eingeschränkter Parteiverkehr im Landratsamt und in den Rathäusern
Darauf haben sich die Bürgermeister des Landkreises und Landrat Albert Gürtner verständigt. Zusätzlich wird auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske hingewiesen.
„Wir alle müssen derzeit einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge leisten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, unsere Einrichtungen nur zu besuchen, wenn sie gesund und symptomfrei sind. Sollte es möglich sein, bitten wir sie, vor dem Besuch unserer Rathäuser freiwillig in einem der Testzentren einen Schnelltest durchzuführen. Für ihr Verständnis bedanken wir uns recht herzlich“, so Martin Schmid, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Pfaffenhofen.
Alle Anliegen, die sich telefonisch oder per Mail erledigen lassen, sollen vorrangig auf diesem Weg geklärt werden.
„Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten wir unseren Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten. Wir hoffen, dass diese Vorgehensweise auf Verständnis stößt“, so Landrat Albert Gürtner.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zulassungsstelle und die Führerscheinbehörde. Diese haben in gewohnter Weise geöffnet. Landrat Albert Gürtner weist jedoch darauf hin, dass auch hier das Hygienekonzept strikt zu beachten ist und bedankt sich nochmals ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Fachbereiche, dass diese während der Pandemie fast überwiegend in Präsenz tätig waren, um den Bürgerinnen und Bürgern Wartezeiten zu ersparen.