Pauschalvertrag mit der GEMA - Entlastung für gemeinnützige Vereine
Demnach sind ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen. Davon umfasst sind Vereinsfeste im Innen- und Außenbereich, mit Tonträgern als auch mit Livemusik. Die Veranstaltungsfläche darf bis zu 300 qm groß sein. Allerdings müssen die Veranstaltungen kostenfrei sein, d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden. Die gemeinnützigen Vereine müssen sich dafür lediglich einmalig auf dem Portal der GEMA (www.gema.de/portal) digital registrieren und die Veranstaltung anmelden. Auch mehrtätige Veranstaltungen sind davon umfasst, dafür ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht dabei jeder Tag einer Veranstaltung.
„Es freut uns sehr, dass mit diesem GEMA-Gratisticket die gemeinnützigen Vereine entlastet werden“, so Uschi Schlosser, Leiterin des Koordinierungszentrums.
Der Pauschalvertrag mit der GEMA läuft zunächst bis Ende 2027.
Weitere Infos dazu unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern.