PFC-Belastung Flugplatz Manching
Entweder, soweit sie für durch schuldhafte Amtspflichtverletzungen entstandene Schäden oder im Rahmen der Gefährdungshaftung entstandene Schäden einzustehen hat.
Die Prüfung habe ergeben, dass im Zusammenhang mit der PFC-Belastung um den Flugplatz Manching derzeit jedoch keine Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzforderungen der betroffenen Bürger erkennbar seine. Pauschale Schadenersatzforderungen seien nicht vorgesehen.
Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 16. November 2017 in Manching waren Schadenersatzleistungen und deren Verjährung ein zentrales Thema. Vertreter der Bundeswehr hatten damals eine Prüfung zugesichert. Das Kompetenzzentrum Baumanagement München hat als zuständige Dienststelle des Bundesamtes außerdem mitgeteilt, dass die Einrede der Verjährung nach haushaltsrechtlichen Vorgaben zu beachten sei und auf die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen von drei Jahren verwiesen. Schadenersatzforderungen würden einzelfallbezogen geprüft. Dafür müsse der Schaden fristgerecht geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in welchem der Schaden entstanden ist. Wie die Bundeswehr weiter mitteilt genügt dafür ein Schreiben mit Darlegung des Anspruchsgrundes an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung im November wurden die Äußerungen der Vertreter der Bundeswehr von den Teilnehmern allerdings so interpretiert, dass möglichen Schadenersatzforderungen die Einrede der Verjährung nicht entgegen gehalten werde.
Landrat Martin Wolf hält die neueste Stellungnahme der Bundeswehr für nicht akzeptabel: „Die Interessen der betroffenen Landwirte und Bürgerinnen und Bürger werden nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde mit Nachdruck auf eine politische Ausgleichslösung hinarbeiten“, so Landrat Martin Wolf. Wie der Landrat weiter mitteilt, findet die nächste Gesprächsrunde mit der Bundeswehr bereits Ende März statt.