PFC Flugplatz Manching: Endgültige Gefährdungsabschätzung liegt bis September vor
„Es war ein konstruktives Gespräch“, betonte der Landkreischef. Bei der Besprechung sei ein „fachlicher Sachstandsbericht“ und eine Bewertung der aktuellen Ergebnisse mitgeteilt worden.
Im Ergebnis sei festzuhalten, dass sich die Situation in letzter Zeit nicht verschlechtert habe. Im Auftrag der Bundeswehr werden laufend Untersuchungen durchgeführt, die letztendlich in eine aussagekräftige Bewertung der Ergebnisse der Detailuntersuchung münden soll. Aktuell werden beispielsweise 60 zusätzliche Grundwassermessstellen auf dem Flugplatzgelände errichtet. Dabei seien auch die Besonderheiten von militärischen Liegenschaften, wie etwa der Flugbetrieb, zu berücksichtigen, die die Geländearbeiten bedeutend erschweren.
„Es besteht nach wie vor keine Gefahr für Leib und Leben“, so der Landrat. Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung könne ausgeschlossen werden. Die Vertreter der Bundeswehr haben dem Landrat zugesagt, dass bis September eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorgelegt wird.
Auf deren Grundlage sollen dann weitere (Sanierungs-)maßnahmen geplant werden. Zudem läuft das „Monitoring“ (Untersuchung) von Böden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Ferner sei ein Erntegutmonitoring auf 130 Ackerflächen für einen Zeitraum von drei Jahren geplant, um vorhandene unbedenkliche Erntegutergebnisse zu verifizieren und diese Unbedenklichkeit sicherstellen zu können.
Wie der Landrat weiter mitteilte, habe die Bundeswehr bisher 2500 Boden-, Wasser- und Erntegutproben analysiert. Dabei wurden auf den Ackerflächen sowohl in den bisher durchgeführten Bodenuntersuchungen als auch in den Erntegutuntersuchungen keine signifikanten PFC-Verunreinigungen festgestellt.
Im Grundwasser liegen jedoch teils deutlich erhöhte PFC-Gehalte vor. Da eine Anreicherung der PFC im Boden nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Landratsamt die Empfehlung zum Verzicht auf Bewässerung der Felder auch in diesem Jahr aufrechterhalten. Ein Nutzungsverbot der Brunnen wird in diesem Jahr jedoch nicht erfolgen. Die Empfehlung sei eine reine Vorsichtsmaßnahme, so der Landrat. Man wolle damit jedes Risiko ausschließen.
Für den Bereich der Gartenbrunnen prüft das Landratsamt derzeit zudem ein flächenmäßig eingeschränktes Nutzungsverbot, zumal sich die Bedingungen für die Anreicherung von PFC im Boden und im Erntegut in den Hausgärten deutlich von denen auf landwirtschaftlichen Flächen unterscheiden. Bis dahin gilt auch für Hausgärten: Auch hier empfiehlt das Landratsamt, bis auf weiteres kein Grundwasser zum Gießen zu verwenden, sondern Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung.
Die Bundeswehr wies bei der Besprechung nochmals darauf hin, dass individuelle Schadensersatzansprüche an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn zu senden sind. Dort wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch nach Grund und Höhe geprüft und gegebenenfalls die Erstattung eingeleitet.