Pflegestützpunkt informiert: Landespflegegeld für 2023 noch rechtzeitig sichern
Wer also im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegegradeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.
„Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden“, so Heidi Heinzlmeier.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst. Dieser kann auch entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte, da es nicht zweckgebunden ist.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses, alternativ eine Meldebescheinigung der Kommune, die nicht älter als sechs Monate ist
Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher bzw. eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)
Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es u.a. beim Pflegestützpunkt Pfaffenhofen zu den unten genannten Öffnungszeiten oder im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de.
Das Team des Pflegestützpunkts unterstützt die Antragsstellerinnen und Antragsteller auch gerne beim Ausfüllen des Antrags.
Der Antrag ist per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.
Der Pflegestützpunkt in der Löwenstraße 2 in Pfaffenhofen hat am Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird die Vereinbarung von Terminen empfohlen. Telefonisch ist das Team des Pflegestützpunktes unter Nr. +49 8441 27-3401 oder 27-3402 zu erreichen.