Schließung der staatlichen Testzentren
Ab 01.03.2023 besteht nur noch bei konkreter medizinischer Indikation im Rahmen der Krankenbehandlung ein Anspruch auf einen kostenlosen Test. Bürgerinnen und Bürger müssen sich folglich fortan an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder an private (kostenpflichtige) Teststellen wenden.
Damit einher gehen maßgebliche Lockerungen der Besuchertestungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Seit dem 10. Februar 2023 reicht es für Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen aus, dass die Durchführung eines Selbsttests ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde, zugesichert wird.