Schneller und einfacher - Ab 1. August können Bauanträge beim Landratsamt digital eingereicht werden
Landrat Albert Gürtner und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt freuen sich, den Bürgerinnen und Bürgern damit ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bauantrags anbieten zu können.
Das Landratsamt Pfaffenhofen beteiligt sich mit 14 weiteren Landratsämtern seit Herbst 2018 am Pilotprojekt Digitaler Bauantrag / Digitale Baugenehmigung in Bayern. Die technische und rechtliche Umsetzung wurde unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt und ist nun für den regulären Betrieb fertig gestellt.
„Das Projekt ist ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Wir sind auch etwas stolz darauf, dass wir daran teilnehmen dürfen. Wir können damit Bauanträge schneller und einfacher bearbeiten und das bedeutet natürlich mehr Service für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so der Landrat.
Nach Mitteilung von Abteilungsleiter Michael Beckmann gab und gibt es nach wie vor einen hohen Abstimmungsbedarf, sowohl extern mit dem Ministerium und dem Software-Dienstleister als auch intern mit der hausinternen EDV Abteilung. „Aber die Arbeit im Rahmen dieses Projekts, die neben dem Tagesgeschäft erledigt werden musste, hat sich auf jeden Fall gelohnt. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich hierfür ausdrücklich bedanken möchte, freuen sich, dass es nun bald losgeht und sie dann Bauanträge auch digital bearbeiten können“, so Michael Beckmann.
Intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten, führen die Bauherren zukünftig durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. „Dadurch wird es für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche Unterlagen noch fehlen. Die Bauanträge sollten dadurch vollständiger und die Bearbeitungszeiten geringer werden“, hofft der Abteilungsleiter.
Aber nicht nur für Bauwillige, sondern auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht Michael Beckmann Vorteile in dem Digitalisierungsprozess: „Wir erwarten, dass sich auch bei uns die Bearbeitungszeiten reduzieren werden, da mit dem digitalen Bauantrag auch sofort alle erforderlichen Unterlagen mitgeschickt bzw. hochgeladen werden können. Wäre schön, wenn viele Bürgerinnen und Bürger sowie Planerinnen und Planer von der Möglichkeit eines digitalen Antrags Gebrauch machen würden.“ Selbstverständlich könnten aber auch weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden.
Im Zusammenhang mit der Einreichung von Bauanträgen tritt am 1. August eine weitere Änderung in Kraft: Das Landratsamt wird ab diesem Zeitpunkt Einreichungsbehörde. Das heißt, bei baurechtlichen Verfahren, in denen das Landratsamt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen), ist der Antrag – egal ob digital oder in Papierform - direkt beim Landratsamt zu stellen.
Michael Beckmann: „Die Gemeinden bleiben natürlich beteiligt und ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen am Landratsamt durch unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Verfahren hinzugezogen.“ Dadurch könnten Anträge nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig durch Gemeinden, Fachstellen und das Landratsamt bearbeitet werden. „Die Verfahren sollten sich dadurch beschleunigen. Während die Gemeinden beispielsweise über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.“, so Michael Beckmann.
Bauherrn und Planer werden daher gebeten, ihre Anträge ab 1. August beim Landratsamt und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Für Freistellungsverfahren in Papierform sowie Anträge in Papierform, für welche die Gemeinde zuständig ist (z. B. isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für verfahrensfreie Vorhaben), bleibt die Gemeinde Einreichungsbehörde. Für Anträge, bei denen die Stadt Pfaffenhofen im Rahmen der kleinen Delegation zuständig ist, ist die digitale Antragstellung nicht möglich. Hier sind die Anträge weiterhin in Papierform bei der Stadt Pfaffenhofen einzureichen.