Schutzmasken für Bedürftige und pflegende Angehörige
Verteilung an Bedürftige
Die Masken werden den Berechtigten im Laufe der nächsten Woche per Post durch den Landkreis Pfaffenhofen zugestellt. Berechtigt sind alle Grundsicherungsempfänger (SGB II und SGB XII) sowie alle Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt ab einem Alter von 15 Jahren. Je Person werden fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Pfaffenhofen erhält dazu eine Maskenlieferung aus dem Pandemiezentrallager des Freistaats, welche ebenfalls für die kommende Woche angekündigt ist.
Verteilung an pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige erhält der Landkreis Pfaffenhofen ebenfalls im Laufe der kommenden Woche eine FFP2-Maskenlieferung. Diese Lieferung wird umgehend per Einwohnerschlüssel auf die Gemeinden des Landkreises verteilt. Die Verteilaktion sollte ebenfalls Ende kommender Woche abgeschlossen sein.
Wie die pflegenden Angehörigen an ihre FFP2-Masken gelangen, erfahren sie bei ihren jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
Als Nachweis für die Berechtigung ist in jedem Fall das Schreiben der Pflegekasse (Feststellung Pflegegrad) bei der Gemeinde vorzulegen. Jede Hauptpflegeperson hat bei Vorlage des entsprechenden Schreibens Anspruch auf drei FFP2-Masken.