Soforthilfen und Notstandsbeihilfen - Anträge können ab sofort gestellt werden

06. Juni 2024: 09:35 Uhr - Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt.

Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt dabei über die Landratsämter. Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe können entsprechende Anträge bei der Regierung von Oberbayern stellen (hochwasser@reg-ob.bayern.de).

Ausgezahlt werden:

  • Soforthilfe Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 Euro
  • Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro
  • Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen

Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind dann - je nach Antragsart - an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu senden:
soforthilfen@landratsamt-paf.de oder haertefonds@landratsamt-paf.de

Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.

Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline: Unter Tel. +49 8441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.

Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:
Mo – Do 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr

Antragsformulare Notstandsbeihilfen

Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: haertefonds@landratsamt-paf.de 
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.