Sozialhilfeausgaben im Landkreis weiter auf hohem Niveau

01. April 2025: Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind nach dem über mehrere Jahre niedrigen Niveau von unter 240.000 Euro und einem sprunghaften Anstieg in 2022 (rund 500.000 Euro) zuletzt auf einen Jahreswert in 2024 von rund 496.000 Euro abgesunken.

Diese Zahlen hat Daniela Herrler, Leiterin des Sachgebiets Soziales, Integration am Landratsamt Pfaffenhofen, jetzt bekannt gegeben. Gleichzeitig haben sich jedoch die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit seit 2022 mit dem Hintergrund der Ukraine-Krise von rund 86.000 Euro auf nun rund 340.000 Euro in 2024 mehr als verdreifacht.

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2024 bei rund 5,83 Mio. Euro. Das bedeutet gegenüber 2023 mit ebenfalls knapp 5,83 Mio. Euro (2022: 4,87 Mio. €) eine nur geringfügig gestiegene Ausgabehöhe.

Zurückzuführen sind die nach wie vor hohen Ausgaben auf die weiterhin anhaltende Ukraine-Krise und die bis März 2026 verlängerte Massenzustromrichtlinie. Diese ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen einen Aufenthalt in Deutschland und den Bezug von Sozialleistungen.

Eine positive Auswirkung auf den Kreishaushalt ist die im Jahr 2024 auf 69,5 % erhöhte Bundesbeteiligungsquote (2023: 68,9 %). Somit würden in der Endabrechnung für das vergangene Jahr beim Landkreis Pfaffenhofen rund 1,8 Mio. Euro als endgültige Ausgaben verbleiben.

Wie die Leiterin des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2023 ebenfalls weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2024 auf rund 4,4 Mio. Euro gegenüber 3,9 Mio. Euro im Jahr 2023.

Das bedeutet nach 2023 mit gut 17 % gegenüber 2022 nun eine weitere Steigerung um 12,8 % in 2024 gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den angehobenen Regelsätzen und steigenden Wohnkosten erklären.

Bei diesen Leistungen nach dem SGB XII handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, d.h. der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 4,4 Mio. Euro belastet somit nicht den Landkreishaushalt.