Untere Naturschutzbehörde informiert: Pflege und Rückschnitte an Hecken und Feldgehölzen
Dabei erfüllen Hecken eine Vielzahl an Funktionen für den Naturhaushalt, strukturieren und bereichern das Landschaftsbild und gehören zu unserer Umwelt. „Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Hecken und Feldgehölze sehr wichtige Lebensstätten für Tiere und Pflanzen, daher stehen sie auch unter gesetzlichem Schutz. Leider fallen immer wieder Hecken auf, die heruntergeschnitten wurden, ohne dabei die fachlichen Grundsätze zu beachten“, so Andreas Kastner, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Pfaffenhofen.
Auch Hecken in freier Natur benötigen eine gewisse Pflege, um den typischen Charakter sowie ihre Funktion zu erhalten. Nutzungs- und Pflegemaßnahmen an Hecken, Büschen und Feldgehölzen sind vom 1. Oktober bis 28. Februar zwar erlaubt, aber lediglich fachgerechte und bestanderhaltende Maßnahmen. Andreas Kastner: „Die richtige Pflege einer Hecke ist im Grunde einfach. Sie muss sich nur an den traditionellen, jahrhundertealten Nutzungsformen orientieren.“
Darauf sollte geachtet werden:
- Natürliche Hecken in Abständen von zehn bis 15 Jahren „auf Stock setzen“, soweit die naturschonendste Pflege, die Entnahme von Einzelgehölzen, nicht ausreicht. Die Schnitthöhe sollte nicht tiefer als 30 cm über dem Boden liegen. Bei Gehölzen mit geringem Stockausschlagvermögen, wie z. B. der Kornelkirsche, muss die Schnitthöhe wesentlich höher liegen, falls diese Maßnahme hier überhaupt sinnvoll ist.
- Hecken nur abschnittsweise pflegen, um in den anderen Bereichen der Hecke eine hohe Vegetationsdichte zu erhalten („Umtriebspflege“). Als Faustregel gilt: Pro Jahr nicht mehr als ca. 1/5 der Heckenlänge auf Stock setzen.
- Einzelne Bäume und Sträucher als „Überhälter“ stehen lassen. Beim Astschnitt an Bäumen Schnittwunden größer 10 cm vermeiden und gezielt ableiten.
- Kleine Hecken durch wiederholte Entnahme von Einzelsträuchern besonders schonend pflegen.
- Häckselgut aus der Hecke abtransportieren bzw. eine Teilmenge des Schnittgutes als Reisighaufen in der Hecke belassen.
- Baumstümpfe bzw. -stämme und anfallendes Totholz im Einzelfall in der Hecke belassen.
- Krautsäume in der Regel alle drei bis fünf Jahre mähen und das Mähgut entfernen.
„Eine nach naturschutzfachlichen Grundsätzen gepflegte Hecke bedeutet aktiven Naturschutz und bereitet Freude, denn hier lassen sich viele Tiere beobachten und Pflanzen finden. Hecken bieten je nach Standort auch einen Sicht- und Windschutz, verringern die Erosion und verhelfen unserer Landschaft wieder mehr Struktur und Charakter“, so der Naturschutzexperte.
Für weitere Fragen steht Andreas Kastner unter Tel. + 49 8441 27-315 jederzeit gerne zur Verfügung.