Vereinspauschale 2025: Sport- und Schützenvereine können Anträge stellen
In den Genuss der Förderung kommen ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart als Vereinszweck haben. Zudem muss der Verein mindestens 500 Fördereinheiten haben. Vereinen, die diese Fördereinheiten nicht erreichen, kann keine Förderung gewährt werden.
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind in den Sportförderrichtlinien beschrieben. Diese sowie die verschiedenen Formulare zur Beantragung der Vereinspauschale können über die Homepage des Landkreises unter Landratsamt_Geschäftsverteilung_Abteilung 6_Sachgebiet 60 abgerufen werden.
Der Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist in diesem Jahr der 3. März.
Für weitere Informationen steht das Landratsamt Pfaffenhofen unter Tel. +49 8441 27-452 oder per Mail an vereinspauschale@landratsamt-paf.de zur Verfügung.