Verlängerung des Verjährungsverzichts für Schadensersatzansprüche aufgrund von PFAS-Kontaminationen an den Standorten Manching und Neuburg
Auf Antrag kann ein entsprechender Verzicht vereinbart werden.
Dazu müssen die Betroffenen:
- ihren individuellen Schaden geltend machen und
- den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.
Das formlose Antragsschreiben ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat GS II 1
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Die Bundeswehr verlängert damit das ursprüngliche Verzichtsangebot an die Betroffenen (damaliger Stichtag: 31. Dezember 2024) um weitere vier Jahre.
WICHTIG: Für Betroffene, denen bereits ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2024 erklärt wurde, verlängert sich dieser nicht automatisch. Betroffene, die von dem weiteren Verzicht Gebrauch machen möchten, müssen an zuvor genannte Anschrift einen formlosen Antrag auf Verlängerung stellen!