Verlängerungen der Fahrerlaubnisklassen rechtzeitig beantragten
„Die Überprüfung ist möglich, wenn Sie Ihren Kartenführerschein zur Hand nehmen und auf der Rückseite in der Spalte 11 nachsehen. Dieses Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrerlaubnisklasse erloschen“, so Monika Reisner von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts. Wird ein Fahrzeug einer abgelaufenen Klasse gefahren, handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Verlängerung kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, ohne dass dem Antragsteller dadurch ein Nachteil entsteht. Monika Reisner: „Eine frühzeitige Antragstellung ist insbesondere deshalb auch sinnvoll, da der Zeitraum der Antragsbearbeitung und die Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin variieren können.“ Die Führerscheinklasse gilt erst dann als verlängert, wenn das Führerscheindokument ausgehändigt wurde.
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse bereits abgelaufen ist, kann ein Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Hierzu ist jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller die jeweiligen Klassen auch gefahren hat (Fahrpraxisnachweis).
Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm unter www.landkreis-pfaffenhofen.de Bereich Führerschein - Berlängerung.
Für weitere Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-507 gerne zur Verfügung.