Versorgung von immungeschwächten Personen, Covid-19 Erkrankten und Kontaktpersonen der Kategorie 1 mit Medikamenten, Pflegehilfsmitteln und Desinfektionsmitteln
Teilweise können diese Mittel aber nicht mehr im gewünschten Umfang in den Apotheken und Sanitätshäusern bezogen werden, da diese dort für Pflegedienste, entsprechende Einrichtungen und Kliniken vorgehalten werden.
Aber auch im Rahmen der häuslichen Pflege sind diese Mittel enorm wichtig. So kann bei Personen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. bei Chemotherapie) die Nichteinhaltung der Hygiene zu schweren Infektionen führen, was im Einzelfall durchaus lebensbedrohlich sein kann. Um die Versorgung der pflegebedürftigen Personen mit den notwendigen Mitteln zu gewährleisten, sollen sich die pflegenden Angehörigen, natürlich nur wenn sie gesund sind, mit entsprechenden Legitimationen zum Bezug bei ihren örtlichen Apotheken oder Sanitätshäusern melden. „Das können ein Bescheid zur Erteilung eines entsprechenden Pflegegrades mit einer Berechtigung zum Bezug von Pflegehilfsmitteln (in der Regel mit einem monatlichen Gegenwert von 40,- €) sowie Ausweispapiere sein“, so Siegried Emmer, Leiter des Sozialamts am Landratsamt.
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es dringend zu vermeiden ist, dass in den Apotheken Erkrankte einerseits und ohnehin immungeschwächte Personen andererseits zusammenkommen. Dies stelle eine besondere Gefährdungslage dar. Personen, die anlässlich einer Covid 19-Infektion unter Quarantäne stehen oder Kontaktpersonen der Kategorie 1, welche ebenfalls unter Quarantäne stehen, dürfen aufgrund der angeordneten Quarantäne keinesfalls selbst Apotheken und Sanitätshäuser aufsuchen.