Vertragsnaturschutz: Die Vorbereitungen für die bevorstehende Antragsphase laufen auf Hochtouren
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes. „Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert“, so Landrat Albert Gürtner.
Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.
Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm vom 10. Januar bis 27. Februar 2025 möglich. Aufgrund der vielen auslaufenden Vereinbarungen und des damit zu erwartenden hohen Antragsaufkommens wird aber gebeten, bereits jetzt Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, um die Förderfähigkeit von bisher nicht geförderten Flächen und die weiteren Fördermöglichkeiten von auslaufenden Vereinbarungen abzuklären.
Im Landkreis Pfaffenhofen liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Albert Gürtner: „Landwirte, die sich für das Vertragsnaturschutzprogramm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein. Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert.“ Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.
Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2020, deren Flächen für eine Aufnahme in die neue Förderperiode von 2025 bis 2029 in Betracht kommen, wurden bereits von der Unteren Naturschutzbehörde kontaktiert und um eine Rückmeldung an das für die Flächenbewertung beauftragte Ingenieurbüro H&S zu dem jeweils angepassten Maßnahmenkonzept gebeten. Basierend auf dieser Rückmeldung erhalten diese Flächenbewirtschafter unaufgefordert das für die endgültige Antragstellung notwendige Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt.
Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, diese noch innerhalb der gesetzten Frist an das beauftragte Ingenieurbüro zu übermitteln.
Alle Neuinteressenten können ihre Anfragen zur Flächenbewertung per E-Mail an vertragsnaturschutz@landratsamt-paf.de senden. Die Anfragen werden von der Unteren Naturschutzbehörde ebenfalls an das beauftragte Ingenieurbüro weitergeleitet. Von dort erhalten die Bewirtschafter auch die entsprechende Rückmeldung zur Förderfähigkeit der Fläche und den möglichen Maßnahmen. Sofern eine Förderung gewünscht ist, wird auch in diesem Fall ein entsprechendes Bewertungsblatt ausgestellt.
Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über den iBALIS-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final anhand des AUM-Grundantrags bestätigen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass auch die endgültige Beantragung über den iBALIS-Account bis spätestens 27. Februar 2025 durch den Bewirtschafter erfolgen muss.
In der Mehrfachantragsphase 2025 ist dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.
Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und der aufgrund der Gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Ökoregelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.
Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken darauf gelegt werden, dass die Maßnahmen aus unterschiedlichen Förderprogrammen (VNP, KULAP, Ökoregelungen) kombiniert werden können, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten.