Web-Seminar für Beherbergungsbetriebe „Umstellung auf 2G im Bereich Beherbergung“
Seit dem 16. November gilt überall, wo bisher die 3G-Regel in Kraft war, die 2G-Regel. Das betrifft unter anderem auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in Bayern. Hier haben nur noch Geimpfte, Genesene sowie Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt. Mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests bei der Anreise dürfen ebenfalls zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte durchgeführt werden. Hieraus ergeben sich diverse Rechtsfragen für Gastgeber.
Rechtsanwalt Florian Dukic von der Kanzlei Noll | Hütten | Dukic aus München wird in seinem Vortrag unter anderem die Bedeutung von 2G, das Vorgehen bei Kundenbuchungen, das Kündigungsrecht, den Pauschalreisevertrag sowie die betrieblichen Erfordernisse hinsichtlich der Umsetzung beleuchten.
Die Veranstaltung wird via Zoom online durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Nähere Informationen zur Veranstaltung erteilt das KUS telefonisch unter +49 8441 4007440.