Zahl der im Landkreis lebenden Ausländer leicht angestiegen
Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende 10,67 % (Vorjahr: 10,61 %).
Im Landkreis Pfaffenhofen leben Ausländer aus 134 verschiedenen Nationen. Die meisten ausländischen Personen stammen aus Rumänien (1.725), der Türkei (1.581 Personen) und aus Polen (1.405). Danach folgen Bulgarien, Ungarn, Italien, der Kosovo, Kroatien und Österreich.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist weiterhin weltweit sehr begehrt. Im Landkreis Pfaffenhofen erhielten letztes Jahr 145 Ausländer (Vorjahr: 122) im Wege der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Die „Brexit-Entscheidung“ im Juni 2016 hat viele britische Staatsangehörige dazu bewogen, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, da bis zum Vollzug des Austritts die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann.
Im Geburtserwerb haben 68 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erworben. Diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit haben die Option, mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten.
Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden anspruchsberechtigte Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2018 sind dazu 200 Verpflichtungen ausgesprochen worden, 2017 waren es 208. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 22 Fällen notwendig.
In den dezentralen Unterkünften im Landkreis Pfaffenhofen befanden sich zum Jahresende 2018 866 (Vorjahr: 989) Asylbewerber. 57 davon waren privat untergebracht. Diese Personen stammen hauptsächlich aus Afghanistan (343), Pakistan (119), Nigeria (99) und Syrien (72). Im Anker-Zentrum Manching befanden sich zum Jahresende 288 Personen.
Insgesamt 38 Personen (2017: 160) haben 2018 ein Bleiberecht bekommen - entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte. 707 Personen befinden sich derzeit im Landkreis Pfaffenhofen, bei denen das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv entschieden wurde. Zum größten Teil hat sich dieser Personenkreis (470 Personen) schon mit eigenem Wohnraum versorgen können. Dem gegenüber stehen 381 Personen, bei denen das Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) negativ entschieden wurde. Die Zahl der in der ersten Instanz abgelehnten Asylbewerber hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (175). In fast allen Fällen wurden gegen den abschlägigen Bescheid des BAMF Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingereicht oder es findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten statt. Bei 147 Personen wurde das Asylverfahren verwaltungsgerichtlich unanfechtbar negativ abgeschlossen. Die Rückführung in die jeweiligen Heimatländer wird oftmals durch die fehlenden heimatstaatlichen Dokumente erschwert. Von 75 Anfragen hinsichtlich einer Ausbildungsgenehmigung konnten 42 positiv entschieden werden. Die Beschäftigungsquote aller Asylbewerber und Geduldeten im Landkreis Pfaffenhofen liegt bei 58 %.