Jagdbeirat
Ein Jagdbeirat ist nach § 37 Abs. 1 BJagdG i.V.m. Art. 50 Abs. 1 BayJG bei jeder Jagdbehörde zu bilden. Die Mitglieder werden von der Jagdbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Fachverband bestellt. Der Jagdbeirat nimmt eine vermittelnde Stellung ein, um die unterschiedlichen Interessen und Belange der Jagd mit denen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und des Natur-/ und Waldschutzes zu vereinbaren.
Der Jagdbeirat bildet das Sprachrohr für die hauptbeteiligten Interessengruppen. Es wird nicht nur versucht, die gruppeninternen Interessen untereinander zu vereinbaren, sondern auch auf die behördlichen Tätigkeiten durch Berichte und Erfahrungen aus der Praxis vermittelnd einzuwirken. Ebenso bilden die Vertreter ein Verbindungsstück zwischen der Behörde und ihren eigenen Gruppen, um so das gegenseitige Verständnis zu fördern. Das Hauptgewicht der Tätigkeit des Jagdbeirats liegt in der Mitwirkung bei der Abschlussplanung.
Raths Alfred, Vertreter des Natur- und Waldschutzes
Walter Ulrich, Vertreter des Natur- und Waldschutzes
Demmelmeier Andreas, Vertreter der Landwirtschaft
König Manfred, Vertreter der Landwirtschaft
Marquardt Rupert, Vertreter der Forstwirtschaft
Florian Seitz, Vertreter der Forstwirtschaft
Thurner Stefan, Vertreter der Jagdgenossenschaften
Kreitmeier Andreas, Vertreter der Jagdgenossenschaften
Braun Martin, Vertreter der Jäger
Schmeller Franz, Vertreter der Jäger
Engelhard Rudolf, Kreisjagdberater
Häring Walter, Kreisjagdberater