Der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Der Landrat wird von den Kreisbürgerinnen und -bürgern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und führt im Kreistag und den Ausschüssen des Landkreises den Vorsitz. Ferner vollzieht er die Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse. Der Landrat ist auch Leiter des Landratsamts als Staatsbehörde.
Obwohl der Landrat teilweise auch staatliche Aufgaben (Beispiele: Kommunalaufsicht, Vollzug der Baugesetze, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, teilweise Umwelt und Naturschutz, Wasserrecht, Verkehrswesen) wahrnehmen muss, wird er nicht vom Staat eingesetzt, sondern vom Volk gewählt.
Wenn der Landrat Staatsaufgaben vollzieht, wird er als Leiter des Landratsamts als Behörde des Freistaates Bayern tätig. Übergeordnete Staatsbehörden, insbesondere die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern, sind in diesem Fall weisungsberechtigt. Bei der Erfüllung der Staatsaufgaben haben weder der Kreistag noch die Ausschüsse des Landkreises eine Mitwirkungsmöglichkeit.
Seit 1. Mai 2020 führt Albert Gürtner die Amtsgeschäfte.
Albert Gürtner
Landrat
Karl Huber
Stellvertreter des Landrats
Elke Drack
Weitere Stellvertreterin des Landrats
Kerstin Schnapp
Weitere Stellvertreterin des Landrats