Kreisheimatpflege
In der Vergangenheit geschaffene Werke von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Der (ehrenamtliche) bestellte Kreisheimatpfleger ist dabei ein sachkundiger Berater und Helfer. Er ist organisatorisch der Abteilung 3 zugeordnet.
Er ist bei verschiedenen behördlichen Verfahren zu hören bzw. zu beteiligen:
- Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
- Baugenehmigungen für Baudenkmäler
- Sicherung der Forschung von Bau- und Bodendenkmälern
- Flurbereinigungsverfahren
- Baugebietsausweisung (insbesondere im Bereich von historischen Ensemble)
- Städtebauförderung
- Planfeststellungsverfahren
- Anlage neuer Friedhöfe
- Neu- oder Umbenennung von Straßen
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Unterstützung bei
- der Pflege von Brauchtum, Trachten, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
- der Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.-Ing.
Bergmann,
Kreisheimatpfleger
Kreisheimatpflege
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+49 8441 27-4561 | kreisheimatpflege@landratsamt-paf.de |
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.