Verfahrensfreiheit
Die Bayerische Bauordnung enthält im Art. 57 einen ganzen Katalog von Bauvorhaben, für die man keine Baugenehmigung benötigt.
D. h.: Kein Plan, keine Wartezeit, sofortiger Baubeginn.
Aber Vorsicht: Auch wenn Formalitäten hier nicht notwendig sind, gilt trotzdem das „materielle“ Baurecht und auch sonstige Vorschriften außerhalb der Bayer. Bauordnung sind zu beachten.
Beispiel: Eine verfahrensfreie landwirtschaftliche Scheune muss trotzdem die Abstandsflächen einhalten, muss standsicher sein, darf nicht gegen Wasserrecht verstoßen und nicht in ein Überschwemmungsgebiet gesetzt werden usw.
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.