Nachbarbeteiligung
Die Nachbarn haben ein Recht darauf, am Baugenehmigungsverfahren beteiligt zu werden. Nach der aktuellen Fassung der Bayer. Bauordnung reicht es aber, wenn der Bauherr dem Bauamt die Anschriften der betroffenen Nachbarn angibt.
Kommt eine Genehmigung zustande, erhalten alle betroffenen Nachbarn, die nicht unterschrieben haben, eine Kopie des Baugenehmigungsbescheids und können innerhalb von 1 Monat Klage erheben. Die Auslagen für die Postzustellungsurkunde trägt der Bauherr.
Besser ist es natürlich, wenn der Bauherr frühzeitig die Nachbarn informiert und die Unterschriften erhält. Dann gibt es für die Nachbarn keine Überraschungen und für den Bauherrn Rechtssicherheit, weil das Klageverfahren nicht eröffnet wird.
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.