Vorbescheidsantrag
Wer vorweg zu einzelnen in einer Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen eine rechtsverbindliche Entscheidung haben will, kann statt eines Bauantrags einen Vorbescheidsantrag stellen (z. B. grundsätzliche Bebaubarkeit mit einem Wohnhaus? Höhenentwicklung? usw.)
Der Verfahrensweg ist der gleiche, statt eines fertigen Eingabeplanes reicht in der Regel ein Lageplan, ggf. mit Skizzen.
Den Antrag hierfür erhalten Sie unten bei "Formulare".
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.