Antragsaufnahme, Kontenklärung
Rente wird nur auf Antrag bewilligt! Wir unterstützen Sie bei der Rentenantragstellung. Wir leisten Hilfestellung bezüglich der notwendigen Unterlagen, beglaubigen Unterlagen, nehmen Ihren Rentenantrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Ebenfalls wirken die Kommunalverwaltungen (Wohnsitzgemeinde) bei der Aufnahme von Rentenanträgen mit.
Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des Versicherten in seinem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können. Damit das Rentenversicherungskonto keine Lücken aufweist, kann der Versicherte dies jederzeit klären bzw. bestimmte Zeiten speichern lassen.
Dazu gehören unter anderem Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Zeiten der früheren DDR, Fremdrentenzeiten.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Haslauer,
Verena
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-2221 | +49 8441 27-132221 | B307 | verena.haslauer@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Wohngeldstelle
Mo, Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr;
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.
Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.