Soziales Entschädigungsrecht, insbesondere Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge gewährt Kriegsbeschädigten oder deren Hinterbliebenen finanzielle Hilfe, soweit diese selbst kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Die Hilfe kann je nach Einzelfall laufende monatliche Zahlungen oder auch nur einmalige Beihilfen, wie etwa Erholungshilfen, umfassen.
Für stationäre Hilfeleistungen sind in Bayern die Bezirke zuständig.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erteilt Ihnen auch der VdK Sozialverband Bayern, Kreisgeschäftsstelle Pfaffenhofen,
Moosburger Straße 11, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: +49 8441 3913.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hauptmann,
Manuel
Mitarbeiter
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+49 8441 27-347 | +49 8441 27-13347 | B312 | manuel.hauptmann@landratsamt-paf.de |
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Wohngeldstelle
Mo, Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr;
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.
Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.