Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsstelle gibt es im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm seit 1987 und ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Sie berät nicht nur Bürger und Bürgerinnen, sondern auch Beschäftigte der Landkreisverwaltung zum Thema Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Das Beratungsangebot umfasst Fragen und Probleme der Gleichstellung, bei Diskriminierung, aber auch in besonderen Notsituationen (z.B. häusliche Gewalt) berät die Gleichstellungsstelle ressourcenorientiert, unparteilich, offen und vertraulich.
Bundesebene
Im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert und der Staat verpflichtet, die Chancengleichheit umzusetzen. Mit der Ergänzung aus dem Jahr 1994 bildet das Grundgesetz die wichtigste Grundlage für die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung.
2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund von der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alter oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Landesebene
In der Bayerischen Verfassung (BayVerf) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern grundgelegt.
1996 verabschiedete der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGIG) mit Regelungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit. Es verpflichtet die Kommunen zur Erstellung einer Gleichstellungskonzeptes und zur Beschäftigung einer (oder mehreren) Gleichstellungsbeauftragten als Stabstelle beim Oberbürgermeister.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lindner-Kumpf,
Andrea
Gleichstellungsbeauftragte
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+49 8457 93690-20 | +49 8457 93690-66 | Außenstelle Nord Vohburg, Zi 14 | andrea.lindner-kumpf@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Wohngeldstelle
Mo, Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr;
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.
Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.