Unerlaubte Ausübung der Heilkunde
Bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fußreflexzonenmassage) sind ausschließlich den Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Personen der Heilhilfsberufe vorbehalten. Üben nicht befugte Personen solche Tätigkeiten aus, so entsteht eine nicht unerhebliche Gefahr für die Volksgesundheit.
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz schreitet hier zum Wohle der Bevölkerung ein.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Plöckl,
Helga
Stellvertretender Sachgebietsleiter
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+49 8441 27-5420 | +49 8441 27-5903 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | helga.ploeckl@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr