Infektionsschutzgesetz
Die Kreisverwaltungsbehörde vollzieht nach Ermittlung der Gesundheitsverwaltung erforderliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das Gesundheitsamt überprüft in eigener Zuständigkeit die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes.
Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen.
Hinweis
Um z. B. eine Weiterverbreitung einer meldepflichtigen Erkrankung zu verhindern, ist es manchmal notwendig, ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Ein solches Verbot gilt für das Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen von in § 42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmitteln.
Es gilt außerdem für Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und für den Umgang mit Bedarfsgegenständen, die für die o.g. Tätigkeiten verwendet werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern.
Lebensmittel im Sinne des § 42 Abs. 2 IfSG sind:
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren, mit nicht durchgebackener Füllung oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
Die Fachaufgaben werden vom Gesundheitsamt wahrgenommen.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gerle-Müller,
Ursula
Sachgebietsleiterin
|
+49 8441 27-5400 | +49 8441 27-5900 | Löwenstraße 2, 1. OG, L101 | ursula.gerle-mueller@landratsamt-paf.de |
Plöckl,
Helga
Stellvertretender Sachgebietsleiter
|
+49 8441 27-5420 | +49 8441 27-5903 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | helga.ploeckl@landratsamt-paf.de |
Edler,
Jochen
Mitarbeiter
|
+49 8441 27-5430 | +49 8441 27-5902 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | jochen.edler@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr