Tierschutzrecht
Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an artgerechte Tierhaltung gebunden sind.
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz prüft das weitere Vorgehen aufgrund der Vorgaben des Veterinäramtes und erlässt die notwendigen Anordnungen bzw. leitet bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Auch die Gebührenerhebung erfolgt beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz übt damit Vollzugsaufgaben aus.
Kostengesetz (KG)
Bayerische Benutzungsgebührenverordnung (GGebV)
Tierschutzgesetz (TierSchG) und weitere Spezialgesetze
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gerle-Müller,
Ursula
Sachgebietsleiterin
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+49 8441 27-5400 | +49 8441 27-5900 | Löwenstraße 2, 1. OG, L101 | ursula.gerle-mueller@landratsamt-paf.de |
Plöckl,
Helga
Stellvertretender Sachgebietsleiter
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+49 8441 27-5420 | +49 8441 27-5903 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | helga.ploeckl@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr