Trinkwasserverordnung

Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für den rechtlichen Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Das Gesundheitsamt überprüft in eigener Zuständigkeit die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes.

Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen.

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Edler, Jochen
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Gesundheitlicher Verbraucherschutz

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