Biber
Der Biber konnte in Bayern wieder eingebürgert werden, inzwischen leben bayernweit etwa 18.000 Biber an unseren Gewässern. Mit dem Biber ist eine Schlüsselart der Gewässerlebensräume zurückgekehrt. Wie keine zweite heimische Art gestaltet er mit Dämmen und durch Fällen von Bäumen aktiv seinen Lebensraum und schafft so vielfältige und dynamische Biotope. Davon profitieren zahlreiche Arten, von Amphibien über Libellen und Fischen bis hin zu Schwarzstorch und Fischotter.
Nach europäischem Recht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber besonders und streng geschützt. Das bedeutet, dass es verboten ist, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Ebenso ist verboten, den Biber zu stören, seine Bauten und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Biber dürfen nicht verkauft oder gekauft werden, weder lebend noch tot oder ausgestopft.
Verursachen Biber gravierende Schäden, so wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde eine zufriedenstellende Lösung für Mensch und Tier erarbeitet. Für den Ausgleich dieser Schäden hat das bayerische Umweltministerium den sogenannten Biberfonds eingerichtet. Um Leistungen aus dem Biberfond zu erhalten, hat der Geschädigte jedoch die Pflicht, den Biberschaden innerhalb einer Woche, nachdem er von diesem Schaden Kenntnis erlangt hat, bei der Unteren Naturschutzbehörde oder beim örtlich zuständigen Biberberater telefonisch oder schriftlich zu melden.
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