Biotopschutz
Ein Biotop ist eine Lebensstätte oder ein Lebensraum wild lebender Tiere und Pflanzen. Besonders wertvolle Biotoptypen unterliegen dem gesetzlichen Schutz und dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Auch Hecken, Feld- und Ufergehölze sowie Höhlen oder Tümpel sind in Bayern gesetzlich geschützt (Art. 16 BayNatSchG). Der Schutz gilt flächendeckend, also auch innerhalb von Baugebieten. Geschützte Biotope sind zum Großteil in der Biotopkartierung erfasst, dies ist aber keine Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz. Dieser ist bereits dann gegeben, wenn eine Fläche im gegenwärtigen Zustand einem oder mehreren Biotoptypen entspricht.
Die Untere Naturschutzbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und prüft bei geplanten Eingriffen in ein Biotop auf Antrag, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind.
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