Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Trau Dir was zu! Erwirb das Deusche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund festgelegt.
Das Sportabzeichen soll dem behinderten Sportler Selbstvertrauen zur eigenen Leistungsfähigkeit geben und ihn aus einer vermeintlichen Isolation herausführen. Das Sportabzeichen soll Anreiz zu regelmäßiger Sportaktivität sein.
Voraussetzung für die Abnahme ist eine ärztliche Beratung mit dem Ziel einer Aussage über die Leistungsfähigkeit.
Zum Schutz der persönlichen Gesundheit und Erhaltung des Wohlbefindens ist der Erwerb des Sportabzeichens nicht möglich bei
a) koronaren Durchblutungsstörungen, Zustand nach Herzinfarkt, Herzoperationen und Schrittmacherimplantationen
b) allen Erkrankungen, die zu akuten Schüben neigen, wie z. B. Morbus Bechterew, MS, Netzhautablösungen, in Überwachung stehende Lungentuberkulose
Voraussetzung ist auch, dass die Körperbehinderung einem Grad der Behinderung von mindestens 20 % entspricht.
In Pfaffenhofen kann das Deutsche Sportabzeichen und das Bayer. Sport-Leistungs-Abzeichen schon seit vielen Jahren erworben werden. Dieses Sportabzeichen gibt es für Kinder, für Jugendliche und Erwachsene jeden Alters.
Für Interessenten ist keinerlei Vereinszugehörigkeit erforderlich, um an dieser Sportabzeichenaktion teilnehmen zu können.
Es sind fünf sportliche Leistungen zu erbringen, je nach Alter, Geschlecht und in 19 verschiedenen Behinderungsklassen unterteilt.
Die Termine zum Treffen der beteiligten Sportler sind jeweils am Dienstag 18.00 Uhr und am Samstag ab 14 Uhr am Sportplatz der Realschule an der Scheyerer Straße. Sie können auch in der örtlichen Presse auf den Seiten des Heimatsportnachrichten unter Aktion Sportabzeichen - Sportabzeichenerwerb nachgeschaut werden.
Bei diesen Treffen können Menschen mit Behinderung ihre individuellen fünf geforderten sportlichen Leistungen erfahren, die sie zum Erwerb des Sportabzeichens erbringen sollen. Diese erforderlichen Leistungen lassen sich aus dem Bescheid des Amtes für Versorgung und Familienförderung - Versorgungsamt - erkennen. Auf diese Weise kann die Behinderungsklasse festgelegt werden.
Die angebotenen Termine dienen dem Training, um die Leistungen zu erreichen und der Abnahme des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung. Es sind immer mehrere Abnehmer abwesend, um hierbei Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Das Angebot, dieses Sportabzeichen zu erwerben, gilt für Pfaffenhofen und Umgebung sowie natürlich auch landkreisweit.
Für den Erwerb des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung zuständig sind die Abnehmer:
- Englisch Viktor
Bergfried 10, Güntersdorf, Tel.: +49(0)8444 924770 - Franz Horst
Posener Straße 5a, Pfaffenhofen, Tel.: +49(0)8441 3975 - Friedl Ludwig
Schloßstraße 2a, Reichertshausen, Tel.: +49(0)8441 5424 - Grieb Friedl
Kolpingstraße 29, Pfaffenhofen, Tel.: +49(0)8441 9123 - Groos Lutz
Hopfenstraße 11a, Schweitenkirchen, Tel.: +49(0)8444 1635 - Hartl Max
Joseph-Maria-Lutz-Straße 12, Pfaffenhofen, Tel.: +49(0)8441 277636 - Spach Eckard
Josef-Brückl-Straße 17, Pfaffenhofen, Tel.: +49(0)8441 3423
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lindner-Kumpf,
Andrea
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
|
+49 8457 93690-20 | +49 8457 93690-66 | Außenstelle Nord Vohburg, Zi 14 | andrea.lindner-kumpf@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Wohngeldstelle
Mo, Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr;
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.
Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Abteilung 2 - Soziales, Allgemeine Rechtsfragen
- Sachgebiet 22 - Besondere soziale Angelegenheiten, Senioren
- Beauftragte im Landkreis und den Gemeinden für Menschen mit Behinderung
- Beauftragte des Landkreises für Menschen mit Behinderung
- Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung