Hilfen für junge Volljährige

  • Ist Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation
  • wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt
  • umfasst die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen und soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen.

Die Hilfe ist beim Allgemeinen Sozialdienst über ein Hilfeplanverfahren zu beantragen.

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Kontakt
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr