Bauleitplanung - Raumordnerische Belange
Die Fachstelle Bauleitplanung ist ein Träger öffentlicher Belange - TÖB - am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ist bei unterschiedlichen Verfahren der Bauleitplanung, Raumordnung, Planfeststellung oder sonstigen Verfahren zu beteiligen.
Die Fachstelle gibt in diesen Verfahren ortsplanerische und landschaftsplanerische Stellungnahmen ab, mit dem Ziel des Erhalts der Bayerischen Kulturlandschaft, u.a. als Lebensraum und Wirtschaftsfaktor.
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) wird von der jeweiligen Gemeinde aufgestellt. Er umfasst das ganze Gemeindegebiet und stellt die verschiedenen Arten der Bodennutzung dar z. B. landwirtschaftliche Nutzflächen, bestehende und geplante Bauflächen. Diese werden in unterschiedliche Farben für die verschiedenen Nutzungen dargestellt wie z. B. Allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete usw. Eine Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ist immer genehmigungspflichtig. Wichtig ist, dass der Flächennutzungsplan erst ein vorbereitendes Plankonzept ist und noch kein Baurecht setzt. Das schafft erst ein Bebauungsplan.
Ein Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) wird von der Gemeinde aufgestellt und ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er regelt im Detail die Bebauung für ein klar abgegrenztes Gebiet und setzt ein verbindliches Baurecht, sobald auch die Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser, ...) gesichert ist. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes sind sowohl die Bürger wie auch die Behörden und Planungsträger am Verfahren zu beteiligen. Der Bebauungsplan wird nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens als Satzung von der Gemeinde beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Bebauungspläne sind genehmigungsfrei, soweit sie aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind. Die Rechtsmäßigkeit einer Satzung kann durch Normenkontrollantrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof geprüft werden.
- Trägerbeteiligung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Landratsamt PAF an der Bauleitplanung
- Bauleitplanung - Merkblatt wichtigste Begriffe, Gesetze, Verfahrensabläufe und Internet-Links zur Bauleitplanung im Überblick
- Bauen - Gute Gestaltung
- Bebauungsplan - Beispielhafte Festsetzungen im Bebauungsplan
- Bauberater - Bauen im nördlichen Oberbayern
Raumordnung
Nach § 1 des Raumordnungsgesetzes - ROG - ist der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern - LEP - ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Dabei sind getroffene Ziele von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Die Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Für die im geographischen Herzen Bayerns gelegene Region 10 liegt ein ausgewogenes Konzept zur Entfaltung unseres Lebensraumes vor. Die darin getroffenen Ziele sind verbindliche Vorgaben. Der verbindliche Regionalplan Ingolstadt gilt für die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm und die kreisfreie Stadt Ingolstadt.
Für raumbedeutsame Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen sieht der Gesetzgeber Planfeststellungsverfahren vor. Raumbedeutsam sind „Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel“ (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG). Raumbedeutsame Vorhaben (z. B. Eisenbahntrasse, Flughafen, Leitungstrassen) berühren wegen ihrer räumlichen Dimensionen und tatsächlichen Auswirkungen (z. B. Lärm, Beeinträchtigung der Umwelt, Kosten) eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange. Sie können z. B. gegenüber anderen Bauvorhaben, besondere bewältigungsbedürftige Spannungen auslösen. Diese Belange bedürfen einer besonderen Ermittlung und Abwägung in einem formalisierten Verfahren.
Darüber hinaus gibt die Fachstelle Bauleitplanung u.a. auch bei Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG -, dem Wasserhaushaltsgesetzes - WHG -, bei Maßnahmen der Flurbereinigung, Dorferneuerung, Städtebauförderung, … Stellungnahmen ab.
Die Fachstelle Bauleitplanung koordiniert und leitet den „Runden Tisch Bauleitplanung“ am Landratsamt.
Der „Runde Tisch Bauleitplanung“ ist ein Fachgremium der unterschiedlichen TÖB am Landratsamt zur Klärung und Beratung auch mit externen TÖB, Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen, Bauherrn, Investoren und Fachplanern.
Bei Bedarf können Termine mit der Geschäftsstelle Bauleitplanung abgestimmt werden.
Ihre schriftlichen Anfragen richten Sie bitte direkt an Bauleitplanung@landratsamt-paf.de
- Baukultur Teil 1 - Infobrief 9, Beratung - Öffentlichkeit - Wettbewerbe Baukultur, Regierung von Oberbayern - Planen und Bauen in Oberbayern
- Baukultur Teil 2 - Infobrief 10, Beispiele, Regierung von Oberbayern - Planen und Bauen in Oberbayern
- Energieeffizienz und Bauen - Infobrief 12, Regierung von Oberbayern - Planen und Bauen in Oberbayern
- Interkommunale Zusammenarbeit - Infobrief 13, Regierung von Oberbayern - Planen und Bauen in Oberbayern
- Fit für den demografischen Wandel - Infobrief 14, Regierung von Oberbayern - Planen und Bauen in Oberbayern
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Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hasse,
Gunther-F.-L.
Kreisbaumeister
|
+49 8441 27-204 | +49 8441 27-13204 | B206 | gunther.hasse@landratsamt-paf.de |
Mauer,
Christian
Fachstelle Bauleitplanung
|
+49 8441 27-405 | +49 8441 27-13405 | B203 | christian.mauer@landratsamt-paf.de |
Grünberger,
Margit
Geschäftsstelle Bauleitplanung
|
+49 8441 27-304 | +49 8441 27-13304 | B204 | margit.gruenberger@landratsamt-paf.de |
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.