Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften

Das Jugendamt wird durch Entscheidung des Vormundschafts- oder Familiengerichts Vormund eines Minderjährigen,

  • wenn das Kind / Jugendlicher nicht unter elterlicher Sorge steht, oder
  • die Eltern nicht zur Vertretung des Kindes berechtigt sind und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.

Die gesetzliche Vertretung kann auch an bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge beschränkt werden.

Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter.

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Berger, Michaela
Mitarbeiterin
+49 8441 27-196 +49 8441 27-13196 C102
Kern, Katrin
Mitarbeiterin
+49 8441 27-125 +49 8441 27-13125 C101

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

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